专利摘要:
Die Erfindung betrifft ein Bodenreinigungsgerät mit einem länglichen Trägerelement, an dem das Ende eines beidhändig greifbaren Stiels befestigt ist. Das Bodenreinigungsgerät zeichnet sich dadurch aus, dass das Trägerelement zwei zueinander parallele und in Längserstreckungsrichtung des Trägerelements verlaufende Nuten aufweist, wobei in eine der Nuten ein Befestigungsabschnitt eines ersten Reinigungselements eingesteckt und fixiert ist und wobei in die andere Nut ein Befestigungsabschnitt eines zweiten Reinigungselements eingesteckt und fixiert ist.
公开号:EP3698700A1
申请号:EP20158602.1
申请日:2020-02-20
公开日:2020-08-26
发明作者:Alfred Schellenberg
申请人:Optimo-S GmbH;
IPC主号:A47L13-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft ein Bodenreinigungsgerät mit einem länglichen Trägerelement, an dem das Ende eines beidhändig greifbaren Stiels befestigt ist.
[0002] Aus DE 102011 119 132 A1 ist ein handbetriebenes Bodenreinigungsgerät, insbesondere zur Anwendung im Außenbereich zur Beseitigung von Schnee, bekannt. Das Bodenreinigungsgerät weist eine Aufnahme für einen Stiel auf, die längs- und quermittig angeordnet einem als Haltebügel wirksamen Profil zugeordnet ist. An dem Haltebügel ist ein elastisches Wischerblatt angeordnet, welches mit zwei Reinigungslippen über den Haltebügel vorsteht. Um eine gute Anpassung an Bodenunebenheiten zu erreichen und gleichzeitig den Transport von größeren und massereicheren Verunreinigungen zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass die Reinigungslippen im Wesentlichen V-förmig zueinander stehen und bezogen auf die Längsmittelachse des Haltebügels in unterschiedlichen Breiten über diesen überstehen.
[0003] Aus US 2016 0095492 A1 ist ein Schieber mit einem Stiel und mit einer einzigen Schieberklinge bekannt. Oberhalb der Schieberklinge ist ein konkav in Schieberichtung um 90 Grad gebogener Abweiser angeordnet, der verhindert, dass der geschobene Unrat über die Schieberklinge fließt.
[0004] Aus US 2007/0187964 A1 ist eine Schneebeseitigungsvorrichtung bekannt, die insbesondere zur manuellen Entfernung des frisch gefallenen Schnees um das Haus oder Geschäft gedacht ist. Diese Vorrichtung umfasst eine harte, konkavierte Kunststoffklinge, deren distale Spitzen leicht aufgerollt sind. Die oberen 3 Zoll der Kunststoffklinge sind mit einer sich verjüngenden Kappe aus vernetztem, physikalisch geblasenem, geschlossenzelligem Polyethylenschaum mit einer Dichte von 2 Pfund pro Kubikfuß umhüllt. Die Schneeräumvorrichtung hat einen gelenkigen, schwenkbaren zweiteiligen Griff, der einen Griffschaft und ein Griffende aufweist.
[0005] Aus US 7 347 468 B1 ist eine Schaufel bekannt, an deren freier Kante ein Besen und eine Abziehlippe angeordnet sind. Zum Schieben von Material ist die Schaufel nicht geeignet.
[0006] Aus US 2,785,483 ist ein Schneeräumer mit Schneidkanten bekannt. Der Schneeräumer ist ausschließlich zum Schneeräumen geeignet.
[0007] Aus DE 20 2008 003 824 U1 ist eine Schneeschaufel mit zwei Schneidkanten bekannt. Zum Erleichtern des Schneeentfernens ist die Schneeschaufel mit Rollen ausgerüstet. Die Schneeschaufel ist ausschließlich zum Schneeräumen geeignet.
[0008] Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bodenreinigungsgerät anzugeben, das besonders vielseitig einsetzbar und an unterschiedliche Reinigungsaufgaben anpassbar ist.
[0009] Die Aufgabe wird durch ein Bodenreinigungsgerät gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das Trägerelement zwei zueinander parallele und in Längserstreckungsrichtung des Trägerelements verlaufende Nuten aufweist, wobei in eine der Nuten ein Befestigungsabschnitt eines ersten Reinigungselements eingesteckt und fixiert ist und wobei in die andere Nut ein Befestigungsabschnitt eines zweiten Reinigungselements eingesteckt und fixiert ist.
[0010] Alternativ und nach einem eigenständigen Erfindungsgedanken wird die Aufgabe auch durch ein Bodenreinigungsgerät der eingangs genannten Art gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das Trägerelement eine in Längserstreckungsrichtung des Befestigungselements verlaufende Nut aufweist, wobei in die Nut ein Befestigungsabschnitt eines als Bürste ausgebildeten Reinigungselements eingesteckt und fixiert ist. Eine solche Ausführung kann insbesondere zusätzlich eines oder mehrere der Merkmale der abhängigen Ansprüche aufweisen.
[0011] Das erfindungsgemäße Bodenreinigungsgerät hat den ganz besonderen Vorteil, dass es für eine Vielzahl von Reinigungsanwendungen verwendbar ist. Insbesondere kann das Bodenreinigungsgerät, was weiter unten noch ausführlich dargelegt ist, zwei zueinander parallele und in Längserstreckungsrichtung des Trägerelements verlaufende Nuten aufweisen, wobei in einer der Nuten beispielsweise ein Schieberblatt befestigt sein kann, das beispielsweise zum Schneeschieben verwendbar ist, während in der anderen Nut eine Bürste befestigt sein kann, so dass das Bodenreinigungsgerät zusätzlich zu seiner Schieberfunktion auch als Besen verwendet werden kann.
[0012] In ganz besonders vorteilhafter Weise kann hierbei vorgesehen sein, dass die Reinigungselemente, insbesondere werkzeugfrei, je nach Anwendungsfall ausgetauscht werden können. So ist es beispielsweise möglich, in einer der Nuten als ein erstes Reinigungselement ein erstes Schieberblatt zu befestigen, das hinsichtlich Breite und Elastizität und Materialauswahl beispielsweise zum Schneeschieben ausgebildet sein kann, während in die andere Nut ein Befestigungsabschnitt eines zweiten Reinigungselements eingesteckt und fixiert ist, das als weicheres Schieberblatt ausgebildet ist, um auf einem glatten Boden, insbesondere einem Fliesenboden, Flüssigkeiten schieben zu können und um damit den Boden zu trocknen. Bei einer solchen Ausführung kann das erste Schieberblatt beispielsweise aus Weich-PVC gebildet sein, während das zweite Schieberblatt beispielsweise aus Weichgummi oder aus Moosgummi gebildet sein kann.
[0013] Ganz allgemein kann das erste Reinigungselement beispielsweise als ein erstes Schieberblatt ausgebildet sein. Es kann vorteilhaft insbesondere vorgesehen sein, dass das erste Schieberblatt flexibel ausgebildet ist. Mit einem solchen Schieberblatt ist es beispielsweise möglich, sehr leise und effektiv Schnee zu schieben. Dies insbesondere ohne dass die Gefahr besteht, dass das Schieberblatt an Bodenunebenheiten hängen bleibt. Beispielsweise ist es unter Verwendung eines solchen Schieberblattes auch möglich, groben Schmutz oder Schlamm zu beseitigen. Insbesondere kann das erste Schieberblatt aus einem Kunststoff, insbesondere aus Weich-PVC oder aus Gummi, hergestellt sein. Es ist auch möglich, dass das erste Schieberblatt ein Kunststoff, Weich-PVC oder Gummi, aufweist.
[0014] Bei einer anderen Ausführung ist das erste Schieberblatt starr ausgebildet. Insbesondere kann das erste Schieberblatt als Kratzer oder als Schaber oder als Eiskratzer ausgebildet sein. Unter Verwendung eines solchen Schieberblatts ist es beispielsweise möglich, angefrorenes Eis vom Boden zu lösen. Das starre Schieberblatt kann insbesondere aus einem Metall oder aus einer Metalllegierung, insbesondere aus Stahl oder aus Edelstahl oder aus verzinktem Metallblech, hergestellt sein.
[0015] Bei einer vorteilhaften Ausführung weist das erste Schieberblatt eine sich an den Befestigungsabschnitt anschließende Reinigungslippe auf, die außerhalb der Nut angeordnet ist.
[0016] Insbesondere kann die Reinigungslippe mehr als 5 cm oder insbesondere mehr als 7 cm oder mehr als 10 cm breit sein. Insbesondere bei einem flexiblen Schieberblatt ist eine solche Breite besonders vorteilhaft, um eine gute Anpassbarkeit der freien Kante des Schieberblattes an Bodenunebenheiten zu erreichen. Es sei klargestellt, dass mit der Breite der Reinigungslippe der Abstand vom Befestigungsabschnitt zu der freien Kante gemeint ist.
[0017] Das erste Schieberblatt kann eben ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich kann auch vorgesehen sein, dass das erste Schieberblatt plattenförmig ausgebildet ist. Bei einer besonders vorteilhaften Ausführung ist das erste Schieberblatt rechteckig ausgebildet.
[0018] Wie oben bereits erwähnt, kann auch das zweite Reinigungselement als Schieberblatt ausgebildet sein.
[0019] Auch das zweite Schieberblatt kann beispielsweise flexibel ausgebildet sein.
[0020] Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass das zweite Schieberblatt aus einem Kunststoff, insbesondere aus Weich-PVC oder aus Gummi hergestellt ist oder dass das zweite Schieberblatt einen Kunststoff, insbesondere Weich-PVC oder Gummi aufweist.
[0021] Alternativ kann das zweite Schieberblatt starr ausgebildet sein. Insbesondere kann das zweite Schieberblatt in einer starren Ausführung als Kratzer oder als Schaber oder als Eiskratzer ausgebildet sein. Zur Realisierung eines starren zweiten Schieberblattes kann dieses aus einem Metall oder einer Metalllegierung, insbesondere aus Stahl oder aus Edelstahl oder aus verzinktem Metallblech, hergestellt sein.
[0022] Auch das zweite Schieberblatt kann eine sich an den Befestigungsabschnitt anschließende Reinigungslippe aufweisen, die außerhalb der Nut angeordnet ist und die mehr als 5 cm oder mehr als 7 cm oder mehr als 10 cm breit ist. Es sei klargestellt, dass mit der Breite der Reinigungslippe der Abstand vom Befestigungsabschnitt zu der freien Kante gemeint ist.
[0023] Darüber hinaus kann auch das zweite Schieberblatt eben und/oder plattenförmig und/oder rechteckig ausgebildet sein.
[0024] Es ist beispielsweise möglich, dass das erste Schieberblatt und das zweite Schieberblatt gleich ausgebildet sind. Eine solche Ausführung ist insbesondere vorteilhaft, um dauerhaft für eine bestimmte Anwendung eingesetzt zu werden, für die die beiden gleichen Schieberblätter ausgebildet sind. Beispielsweise kann ein derartiges Bodenreinigungsgerät zwei Schieberblätter aus Weich-PVC aufweisen, um Schnee zu schieben. Eine solche Ausführung hat den besonderen Vorteil, dass das Bodengerät auch dann unmittelbar weiterverwendet werden kann, wenn ein Schieberblatt verschlissen ist. Hierzu kann das Bodenreinigungsgerät um die Längserstreckungsrichtung des Stiels um 180° gedreht werden, um das zweite, noch unverschlissene Schieberblatt in Bodenkontakt zu bringen.
[0025] Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung unterscheiden sich das erste Schieberblatt und das zweite Schieberblatt. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass sich das erste Schieberblatt und das zweite Schieberblatt wenigstens dadurch unterscheiden, dass sie aus unterschiedlich harten und/oder unterschiedlich elastischen und/oder unterschiedlich flexiblen Materialien hergestellt sind. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, einen verschlammten Fliesenboden, beispielsweise in einem Stall, zunächst unter Einsatz des härteren flexiblen Schieberblattes grob vorzureinigen und anschließend, beispielsweise nach Abspritzen des Bodens mit einem Schlauch, den Boden unter Verwendung des weicheren Schieberblattes, das beispielsweise aus Weichgummi hergestellt sein kann, zu trocknen.
[0026] Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung ist das zweite Reinigungselement als Bürste ausgebildet. Diese Ausführung hat den ganz besonderen Vorteil, dass das Bodenreinigungsgerät zusätzlich auch als Besen zum Einsatz gebracht werden kann. Beispielsweise ist es auf diese Weise möglich, zunächst unter Verwendung des in der ersten Nut angeordneten, insbesondere flexiblen, Schieberblattes Schnee grob wegzuschieben und anschließend unter Verwendung der Bürste die zuvor geräumte Fläche abzukehren, um auch den restlichen, liegengebliebenen Schnee zu beseitigen.
[0027] Alternativ ist es natürlich auch möglich, in beiden Nuten jeweils eine Bürste zu befestigen. Die beiden Bürsten können hierbei gleich ausgebildet sein. Es ist jedoch auch möglich, dass die beiden Bürsten unterschiedlich ausgebildet sind. Beispielsweise kann in der ersten Nut eine erste Bürste mit harten Borsten angeordnet sein, während in der zweiten Nut eine Bürste mit weichen Borsten angeordnet ist. Alternativ oder zusätzlich können sich die Bürsten auch hinsichtlich der Länge der Borsten und/oder hinsichtlich des Materials der Borsten unterscheiden.
[0028] Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung weist die Bürste einen Grundkörper auf, der auf einer Seite Borsten trägt und der auf der anderen Seite den in die Nut einsteckbaren Befestigungsabschnitt aufweist. Der Befestigungsabschnitt kann mehrere Querbohrungen aufweisen, die derart angeordnet sind, dass sie nach dem Einführen des Befestigungsabschnitts in die Nut des Trägerelements mit Durchbrüchen durch die Wandungen der Nut fluchten, so dass ein Fixierbolzen zum Fixieren des Befestigungsabschnitts hindurch gesteckt werden kann, was weiter unten noch im Detail erläutert ist. In gleicher Weise kann ein in der Nut zu befestigendes Schieberblatt Durchbrüche für einen Fixierbolzen zum Befestigen in der Nut aufweisen.
[0029] Ganz besonders vorteilhaft ist eine Ausführung des erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts, bei der das erste Reinigungselement und/oder das zweite Reinigungselement, insbesondere zerstörungsfrei und/oder werkzeugfrei, von dem Trägerelement gelöst werden können. Das Lösen eines Reinigungselements aus der jeweiligen Nut kann beispielsweise vorgenommen werden, wenn das Reinigungselement gegen ein andersartiges Reinigungselement ausgetauscht werden soll. So ist es beispielsweise möglich, ein starres Schieberblatt gegen ein flexibles Schieberblatt auszutauschen. Es ist beispielsweise auf diese Weise auch möglich, ein Schieberblatt gegen eine Bürste auszutauschen.
[0030] Der Stiel des Bodenreinigungsgeräts ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass das Bodenreinigungsgerät beidhändig von einer aufrechtstehenden, insbesondere erwachsenen, Person zur Bodenreinigung verwendet werden kann. Der Stiel ist hierzu vorzugsweise nach Art eines Besenstiels ausgebildet. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass der Stiel eine Länge von mehr als 1m, insbesondere von mehr als 1,50 m, aufweist.
[0031] Das Trägerelement kann vorteilhaft eine Stielaufnahme aufweisen, die das Festlegen eines Endes des Stiels an dem Trägerelement ermöglicht. Die Stielaufnahme kann vorteilhaft längsmittig und/oder quermittig angeordnet sein. Die Stielaufnahme als insbesondere als Hülse ausgebildet sein, die einen Aufnahmeraum für ein Ende eines Stiels aufweist. Der Aufnahmeraum kann konisch ausgebildet sein, um ein konisch zulaufendendes Ende eines Stiels formschlüssig aufnehmen zu können. Alternativ kann der Aufnahmeraum zylinderförmig ausgebildet sein, um ein zylinderförmiges Ende eines Stiels formschlüssig aufnehmen zu können.
[0032] Vorzugsweise ist wenigstens ein erstes Befestigungsmittel vorhanden, mittels dem der Befestigungsabschnitt des ersten Reinigungselements relativ zu dem Trägerelement fixiert ist. Analog ist vorzugsweise auch wenigstens ein zweites Befestigungsmittel vorhanden, mittels dem der Befestigungsabschnitt des zweiten Reinigungselements relativ zum Trägerelement fixiert ist. Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung ist das erste Befestigungsmittel zerstörungsfrei und/oder werkzeugfrei lösbar ausgebildet. Analog kann alternativ oder zusätzlich auch das zweite Befestigungsmittel vorteilhaft derart ausgebildet sein, dass es zerstörungsfrei und/oder werkzeugfrei gelöst werden kann. Eine solche Ausführung hat den ganz besonderen Vorteil, dass der Benutzer die Reinigungselemente schnell und einfach austauschen kann.
[0033] Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung weist der Befestigungsabschnitt des ersten Reinigungselements wenigstens einen Durchbruch auf, der mit Durchbrüchen durch die die Nut begrenzenden Wandungen fluchtet, so dass jeweils ein Fixierbolzen, insbesondere ein Fixierbolzen, der einen Kopf aufweist, hindurchgesteckt werden kann. Vorzugsweise ist ein Sicherungselement vorhanden, mittels dem der Fixierbolzen gegen ein ungewolltes Herausziehen gesichert ist. Insbesondere können der Fixierbolzen und das Sicherungselement formschlüssig miteinander verbunden sein. Bei einer besonderen Ausführung ist das Sicherungselement als Federklammer ausgebildet, die in eine umlaufende Haltenut des Fixierbolzens eingreift. Bei einer alternativen Ausführung weist der Fixierbolzen ein Gewinde auf, auf das nach dem Durchstecken durch die die Nut begrenzenden Wandungen und durch den Befestigungsabschnitt von außen eine Mutter aufgeschraubt wird.
[0034] Bei einer weiteren möglichen Ausführung weist das Sicherungselement eine Aufnahme auf, in die das freie Ende des Fixierbolzens eingeführt ist, wobei wenigstens ein radial nach außen gerichteter Vorsprung des Fixierbolzens einen innerhalb der Aufnahme angeordneten Gegenvorsprung hintergreift. Bei dieser Ausführung kann beispielsweise eine Längsnut im Inneren der Aufnahme vorgesehen sein, durch die hindurch der nach außen gerichtete Vorsprung beim axialen Ineinanderstecken verlaufen kann. Bei dieser Ausführung kann nach dem Zusammenstecken eine Drehung um einen vorgegebenen Winkel, insbesondere um einen Winkel von beispielsweise 90° erfolgen, bei der der Vorsprung in einer tangentialen Nut der Aufnahme geführt ist, wobei diese tangentiale Nut auf einer Seite durch den Gegenvorsprung begrenzt ist. Bei dieser Ausführung ist ein Lösen durch eine einfache Drehung der Aufnahme relativ zum Fixierbolzen in Gegenrichtung und ein anschließendes Auseinanderziehen ermöglicht. Der Fixierbolzen ist hierbei durch eine Drehung, beispielsweise um eine Drehung von 90°, relativ zu dem Sicherungselement in eine Lösestellung überführbar, die eine störungsfreie Trennung des Fixierbolzens von dem Sicherungselement durch axiales Auseinanderziehen erlaubt.
[0035] Das Trägerelement ist bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung als Stranggussteil hergestellt oder weist zumindest ein Stranggussteil auf. Eine solche Ausführung hat den ganz besonderen Vorteil, dass die Herstellung einer Vielzahl von Trägerelementen in einer Massenproduktion ermöglicht ist, wobei dennoch eine ganz besonders gute Steifigkeit und Festigkeit erreicht werden kann.
[0036] Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung ist das Trägerelement, insbesondere einstückig, als Spritzgussteil, insbesondere als Kunststoffspritzgussteil, hergestellt. Besonders stabil und dennoch kostengünstig ist es, das Trägerelement als ABS-Spritzgussteil herzustellen.
[0037] Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung weist das Trägerelement mehrere Stützrippen auf, die die Stielaufnahme des Trägerelements abstützen und die sich selbst an der Oberseite und/oder an Fügelabschnitten des Trägerelements, die an ihren freien Kanten die Nuten aufweisen, abstützen.
[0038] Das Trägerelement kann insbesondere aus einem Metall, insbesondere aus Aluminium, oder aus einer Metalllegierung, insbesondere einer Metalllegierung, die Aluminium beinhaltet, hergestellt sein.
[0039] Insbesondere kann das Trägerelement gewinkelt oder gekrümmt ausgebildet sein. Eine solche Ausführung verleiht dem Trägerelement eine besonders gute Steifigkeit. Insbesondere kann das Trägerelement vorteilhaft derart ausgebildet sein, dass die beiden Nuten in unterschiedliche Richtungen ausgerichtet sind. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Einführrichtung in die erste Nut und die Einführrichtung in die zweite Nut zueinander einen Winkel im Bereich von 90° bis 160° aufweisen.
[0040] Das Trägerelement kann vorteilhaft eine Länge als von mehr als 50 cm oder von mehr als 60 cm oder von mehr als 70 cm aufweisen. Ganz besonders vorteilhaft ist ein Trägerelement, das eine Länge von 50 cm aufweist. Ein Bodenreinigungsgerät mit einem Trägerelement einer Länge von 50 cm ist insbesondere zum Reinigen von kleineren und/oder verwinkelten Flächen geeignet. Ganz besonders vorteilhaft zum Reinigen von größeren Flächen ist ein Bodenreinigungsgerät, dessen Trägerelement eine Länge von 70 cm oder von mehr als 70 cm aufweist.
[0041] Vorzugsweise ist das in eine der Nuten eingefügte Reinigungselement genauso lang ausgebildet, wie die jeweilige Nut. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, in die Nut ein kürzeres oder ein längeres Reinigungselement einzufügen und zu fixieren.
[0042] Der Befestigungsabschnitt des jeweiligen Reinigungselements ist bei einer besonderen Ausführung spielfrei in die Nut eingefügt. Auf diese Weise ist ganz vorteilhaft erreicht, dass die bei einem Reinigungsvorgang auftretenden Kräfte ganz überwiegend von den die Nut begrenzenden Wandungen des Trägerelements aufgenommen werden und das Befestigungsmittel kaum belastet wird. Um ein leichtes Einführen und Entnehmen zu erreichen kann jedoch durchaus auch vorgesehen sein, dass der Befestigungsabschnitt mit einem, vorzugsweise kleinen, Spiel in die Nut eingesteckt ist. Vorzugsweise ist das Spiel kleiner als 0,1 mm oder kleiner als 0,2 mm.
[0043] Vorzugsweise sind die beiden Nuten des erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts gleich ausgebildet. Insbesondere kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass die Nuten die gleiche Form und Größe aufweisen. Eine solche Ausführung hat den besonderen Vorteil, dass der Benutzer nicht darauf achten muss, ein bestimmtes Reinigungselement ausschließlich in eine bestimmte Nut einzufügen. Insbesondere, wenn die Befestigungsabschnitte aller Reinigungselemente (beispielsweise auch die Befestigungsabschnitte eines dritten, vierten oder fünften Reinigungselements eines Sets) gleich ausgebildet sind, ist eine ganz besonders große Flexibilität erreicht, weil es dem Benutzer ermöglicht, jedes der Reinigungselemente in einer der Nuten zu fixieren und so das Bodenreinigungsgerät an seine jeweils akute Reinigungsaufgabe anzupassen.
[0044] Von ganz besonderem Vorteil ist ein Bodenreinigungsset, das ein erfindungsgemäßes Bodenreinigungsgerät und mehrere, insbesondere verschiedenartige, Reinigungselemente aufweist. Insbesondere können drei, vier oder mehr, insbesondere verschiedenartige, Reinigungselemente vorhanden sein. Bei einem solchen Bodenreinigungsset können die unterschiedlichen Reinigungselemente im Austausch, insbesondere werkzeugfrei und/oder zerstörungsfrei, an dem Trägerelement fixiert werden.
[0045] Nach einem eigenständigen Erfindungsgedanken ist ein Bodenreinigungsgerät der eingangs genannten Art von besonderem Vorteil, bei dem - unabhängig davon, ob eine zweite Nut vorhanden ist - das Trägerelement eine in Längserstreckung des Befestigungselements verlaufende Nut aufweist, wobei in die Nut ein Befestigungsabschnitt eines als Bürste ausgebildeten Reinigungselements eingesteckt und fixiert ist. Ein solches Bodenreinigungsgerät hat den ganz besonderen Vorteil, dass das als Bürste ausgebildete Reinigungselement, insbesondere werkzeugfrei und/oder zerstörungsfrei, gegen ein anderes Reinigungselement, beispielsweise einer Schieberplatte oder einer andersartigen Bürste, ausgetauscht werden kann. Auf diese Weise ist vorteilhaft erreicht, dass das Bodenreinigungsgerät einfach und schnell für unterschiedliche Reinigungsaufgaben umgerüstet werden kann. So ist es beispielsweise ermöglicht, das Bodenreinigungsgerät sowohl als Besen und - nach einem Austausch der Bürste gegen ein Schieberblatt - beispielsweise als Schneeschieber verwenden zu können. Bei einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung ist eine weitere Nut für das Befestigungselement eines zweiten Reinigungselements vorhanden. Insbesondere kann die weitere Nut parallel zu der ersten Nut ausgerichtet sein. Eine solche Ausführung, bei der das Trägerelement eine weitere Nut aufweist, entspricht weitgehend dem oben ausführlich beschriebenen Bodenreinigungsgerät. Insbesondere kann ein solches Bodenreinigungsgerät eines oder mehrere der oben beschriebenen zusätzlichen Merkmale aufweisen.
[0046] In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielhaft und schematisch dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend beschrieben, wobei gleiche oder gleich wirkende Elemente auch in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen zumeist mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Dabei zeigen: Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts in einer Querschnittsdarstellung, Fig. 2. das Ausführungsbeispiel eines Bodenreinigungsgerät in einer perspektivischen Darstellung, Fig. 3 das Ausführungsbeispiel eines Bodenreinigungsgerät bei abgenommenen Reinigungselementen, Fig. 4 ein anderes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts, Fig. 5 ein Ausführungsbeispiel eines Bodenreinigungsgeräts nach einem eigenständigen Erfindungsgedanken mit einem Reinigungselement Fig. 6 das Ausführungsbeispiel eines Bodenreinigungsgeräts nach einem eigenständigen Erfindungsgedanken mit einem von dem Trägerelement des Bodenreinigungsgeräts gelösten Reinigungselement, Fig. 7 das Ausführungsbeispiel eines Bodenreinigungsgeräts nach einem eigenständigen Erfindungsgedanken mit einem weiteren an dem Trägerelement des Bodenreinigungsgeräts befestigten Reinigungselement, Fig. 8 ein Ausführungsbeispiel eines Befestigungsmittels, und Fig. 9 das in Figur 8 dargestellte Ausführungsbeispiel eines Befestigungsmittels bei dem Vorgang des Fixierens eines in eine Nut eines Trägerelements eingesteckten Befestigungsabschnitts eines ersten Reinigungselements, Fig. 10 ein anders Ausführungsbeispiel eines Befestigungsmittels, und Fig. 11 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts in einer Querschnittsdarstellung.
[0047] Figur 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts mit einem länglichen Trägerelement 1, an dem das Ende eines beidhändigen greifbaren Stiels 2 befestigt ist. Das Trägerelement 1 weist zwei zueinander parallele und in Längserstreckungsrichtung (in Bezug auf die Figur senkrecht zur Zeichenebene) des Trägerelements verlaufende Nuten 3, 4 auf. In eine Nut 3 ist ein Befestigungsabschnitt 5 eines ersten Reinigungselements 6 eingesteckt und fixiert. In die andere Nut 4 ein Befestigungsabschnitt 7 eines zweiten Reinigungselements 8 eingesteckt und fixiert.
[0048] Das Trägerelement 1 weist eine Stielaufnahme 9 auf, in der ein Ende des Stiels 2 fixiert ist.
[0049] Das erste Reinigungselement 6 ist als erstes Schieberblatt 10 ausgebildet, das eine sich an den Befestigungsabschnitt 5 anschließende Reinigungslippe 11 aufweist, die außerhalb der Nut 3 angeordnet ist.
[0050] Das zweite Reinigungselement 8 ist als Bürste ausgebildet. Die Bürste weist einen Grundkörper 12 auf, der auf der einen Seite Borsten 13 trägt und der auf der anderen Seite den in die andere Nut 4 eingesteckten Befestigungsabschnitt 7 aufweist.
[0051] Der Befestigungsabschnitt 5 des ersten Reinigungselements 6 weist mehrere Durchbrüche 14 (siehe Figur 3) auf, die mit Durchbrüchen 15 (siehe Figur 3) durch die die Nut 3 begrenzenden Wandungen fluchtet, wobei ein Fixierbolzen 16 zum Fixieren des Reinigungselements 6 innerhalb der Nut 3 durch die Durchbrüche 14, 15 gesteckt und mit einem Sicherungselement 17 gegen ein ungewolltes Herausziehen gesichert ist. Auch der Befestigungsabschnitt 7 des zweiten Reinigungselements 8 weist mehrere Durchbrüche 14 auf, die mit Durchbrüchen 15 durch die die andere Nut 4 begrenzenden Wandungen fluchtet und durch die jeweils ein Fixierbolzen 16 gesteckt ist, der mittels eines Sicherungselements 17 gegen ein ungewolltes Herausziehen gesichert ist.
[0052] Figur 2 zeigt das Bodenreinigungsgerät in einer perspektivischen Darstellung, wobei der besseren Übersichtlichkeit halber der Stiel 2 sowie die Fixierbolzen 16 und das jeweilige Sicherungselement 17 nicht eingezeichnet sind.
[0053] Figur 3 zeigt das Bodenreinigungsgerät (ohne Stiel) bei abgenommenen Reinigungselementen 6, 8.
[0054] Figur 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines anderen erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts, das anstelle einer Bürste 8 ein zweites Schieberblatt 18 aufweist.
[0055] Figur 5 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts, dessen Trägerelement 1 eine einzige in Längserstreckungsrichtung verlaufende Nut 3 aufweist. In die Nut 3 ist ein Befestigungsabschnitt 7 eines als Bürste ausgebildeten Reinigungselements 8 eingesteckt und fixiert.
[0056] Das Bodenreinigungsgerät ist Teil eines Bodenreinigungssets, das außer dem Trägerelement 1 und der Bürste ein weiteres Reinigungselement 19, das als Schieberblatt 20 ausgebildet ist, aufweist. Die Bürste kann von dem Trägerelement 1 gelöst werden, was in Figur 6 dargestellt ist. Anschließend kann der Befestigungsabschnitt 21 des weiteren Reinigungselements 19 an dem Trägerelement 1 befestigt werden, was in Figur 7 dargestellt ist.
[0057] Figur 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Befestigungsmittels 22. Das Befestigungsmittel 22 weist einen Fixierbolzen 16 mit einem Kopf 23 auf. Der Fixierbolzen 16 ist dazu bestimmt, den jeweiligen Befestigungsabschnitt 5, 7, 21 des Reinigungselements 6, 8, 19 in der Nut 3, 4 zu fixieren, in der der Befestigungsabschnitt 5, 7, 21 eingesteckt ist. Hierzu wird der Fixierbolzen 16 sowohl durch Durchbrüche 15 in den Wandungen des Trägerelements 1, die die Nut 3, 4 begrenzen und durch die Durchbrüche 14 in dem jeweiligen Reinigungselement 5, 7, 19 geführt. Das Befestigungsmittel 22 weist außerdem ein Sicherungselement 17 auf, das als Federklammer 24 ausgebildet ist. Nach dem Durchstecken des Fixierbolzens 16 durch die Durchbrüche 14, 15 wird der Fixierbolzen 16 mit dem Sicherungselement 17 formschlüssig verbunden, wobei das Sicherungselement 17 in eine umlaufende Haltenut 25 des Fixierbolzens 16 eingreift. Das Sicherungselement 17 wird seitlich auf den Fixierbolzen 16 aufgeschoben, wobei die freien Enden der Federklammer 24 kurzfristig auseinandergebogen werden, bis die Federklammer 24 den Fixierbolzen 16 innerhalb der Haltenut 25 umgreift und so einrastet.
[0058] Figur 9 zeigt das in Figur 8 dargestellte Ausführungsbeispiel eines Befestigungsmittels 22 bei dem Vorgang des Fixierens eines in eine Nut 3 eines (teilweise dargestellten) Trägerelements 1 eingesteckten Befestigungsabschnitts 5 eines ersten Reinigungselements 6. Das Befestigungsmittel 22 ist mit ausgezogenen Linien dargestellt, während das Trägerelement 1 und das erste Reinigungselement 6 gestrichelt dargestellt sind.
[0059] Figur 10 zeigt ein anders Ausführungsbeispiel eines Befestigungsmittels 22. Das Befestigungsmittel 22 weist einen Fixierbolzen 16 mit einem Kopf 23 auf. Der Fixierbolzen 16 ist dazu bestimmt, den jeweiligen Befestigungsabschnitt 5, 7, 21 des Reinigungselements 6, 8, 19 in der Nut 3, 4 zu fixieren, in der der Befestigungsabschnitt 5, 7, 21 eingesteckt ist. Hierzu wird der Fixierbolzen 16 sowohl durch Durchbrüche 15 in den Wandungen des Trägerelements 1, die die Nut 3, 4 begrenzen und durch die Durchbrüche 14 in dem jeweiligen Reinigungselement 5, 7, 19 geführt.
[0060] Das Befestigungsmittel 22 weist außerdem ein Sicherungselement 17 auf, das als Riegel 26 ausgebildet ist. Nach dem Durchstecken des Fixierbolzens 16 durch die Durchbrüche 14, 15 wird der Fixierbolzen 16 mit dem Sicherungselement 17 formschlüssig verbunden, indem das Sicherungselement 17 auf den Fixierbolzens 16 aufgeschoben und dann senkrecht zur Längserstreckungsachse des Fixierbolzens 16 verschoben wird, so dass Halteflanken 27 des Riegels 26 in die Haltenut 25 des Fixierbolzens 16 eingreifen.
[0061] Figur 11 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts in einer Querschnittsdarstellung. Das Trägerelement 1 ist einstückig als Spritzgussteil, insbesondere als Kunststoffspritzgussteil, hergestellt und weist zwei integrierte Nuten 3, 4 auf, in die Reinigungselemente 6, 8 eingesteckt und fixiert werden können. Das Trägerelement 1 weist um den Umfang der Stielaufnahme 9 herum verteilt mehrere Stützrippen 26 auf, die die Stielaufnahme 9 des Trägerelements 1 relativ zu der Oberseite des Mittelstücks 27 des Trägerelements und zu den Fügelabschnitten des Trägerelements 1, die endseitig die Nuten 3, 4, aufweisen, abstützen. Bezugszeichenliste:
[0062] 1Trägerelement2Stiel3Nut4Andere Nut5Befestigungsabschnitt6Erstes Reinigungselement7Befestigungsabschnitt des zweiten Reinigungselements 88Zweites Reinigungselement9Stielaufnahme10Erstes Schieberblatt11Reinigungslippe12Grundkörper13Borsten14Durchbrüche eines Reinigungselements15Durchbrüche einer Wandung einer Nut16Fixierbolzen17Sicherungselement18Zweites Schieberblatt19Weiteres Reinigungselement20Schieberblatt21Befestigungsabschnitt des weiteren Reinigungselements 1922Befestigungsmittel23Kopf des Fixierbolzens 1624Federklammer25Haltenut des Fixierbolzens 1626Stützrippen27Mittelstück des Trägerelements 128Fügelabschnitte des Trägerelements 1
权利要求:
Claims (15)
[0001] Bodenreinigungsgerät mit einem länglichen Trägerelement, an dem das Ende eines beidhändig greifbaren Stiels befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement zwei zueinander parallele und in Längserstreckungsrichtung des Trägerelements verlaufende Nuten aufweist, wobei in eine der Nuten ein Befestigungsabschnitt eines ersten Reinigungselements eingesteckt und fixiert ist und wobei in die andere Nut ein Befestigungsabschnitt eines zweiten Reinigungselements eingesteckt und fixiert ist.
[0002] Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Reinigungselement als erstes Schieberblatt ausgebildet ist.
[0003] Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
a. das erste Schieberblatt flexibel ausgebildet ist, oder dass
b. das erste Schieberblatt aus einem Kunststoff, insbesondere aus Weich-PVC oder Gummi, hergestellt ist oder dass
c. das erste Schieberblatt einen Kunststoff, insbesondere Weich-PVC oder Gummi, aufweist.
[0004] Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
a. das erste Schieberblatt starr ausgebildet ist, oder dass
b. das erste Schieberblatt als Kratzer oder als Schaber oder als Eiskratzer ausgebildet ist, oder dass
c. das erste Schieberblatt aus einem Metall oder einer Metalllegierung oder aus Stahl oder aus Edelstahl oder aus verzinktem Metallblech hergestellt ist.
[0005] Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Reinigungselement als zweites Schieberblatt ausgebildet ist.
[0006] Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
a. das zweite Schieberblatt flexibel ausgebildet ist, oder dass
b. das zweite Schieberblatt aus einem Kunststoff, insbesondere aus Weich-PVC oder Gummi, hergestellt ist oder dass
c. das zweite Schieberblatt einen Kunststoff, insbesondere Weich-PVC oder Gummi, aufweist.
[0007] Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
a. das zweite Schieberblatt starr ausgebildet ist, oder dass
b. das zweite Schieberblatt als Kratzer oder als Schaber oder als Eiskratzer ausgebildet ist, oder dass
c. das zweite Schieberblatt aus einem Metall oder einer Metalllegierung oder aus Stahl oder aus Edelstahl oder aus verzinktem Metallblech hergestellt ist.
[0008] Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
a. das erste Schieberblatt eine sich an den Befestigungsabschnitt anschließende Reinigungslippe aufweist, die außerhalb der Nut angeordnet ist und die mehr als 5 cm oder mehr als 7 cm oder mehr als 10 cm breit ist und/oder dass
b. das zweite Schieberblatt eine sich an den Befestigungsabschnitt anschließende Reinigungslippe aufweist, die außerhalb der Nut angeordnet ist und die mehr als 5 cm oder mehr als 7 cm oder mehr als 10 cm breit ist.
[0009] Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
a. sich das erste Schieberblatt und das zweite Schieberblatt wenigstens dadurch unterscheiden, dass sie aus unterschiedlich harten und/oder unterschiedlich elastischen und/oder unterschiedlich flexiblen Materialien hergestellt sind, und/oder dass
b. sich die Reinigungslippe des ersten Schieberblattes und die Reinigungslippe des zweiten Schieberblattes wenigstens dadurch unterscheiden, dass sie aus unterschiedlich harten und/oder unterschiedlich elastischen und/oder unterschiedlich flexiblen Materialien hergestellt sind.
[0010] Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
a. das zweite Reinigungselement als Bürste ausgebildet ist, oder dass
b. das zweite Reinigungselement als Bürste ausgebildet ist, die einen Grundkörper aufweist, der auf einer Seite Borsten trägt und der auf der anderen Seite den in die andere Nut eingesteckten Befestigungsabschnitt aufweist.
[0011] Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass
a. das erste Reinigungselement und/oder das zweite Reinigungselement, insbesondere zerstörungsfrei und/oder werkzeugfrei, von dem Trägerelement lösbar ist, und/oder dass
b. das erste Reinigungselement und/oder das zweite Reinigungselement, insbesondere zerstörungsfrei und/oder werkzeugfrei, gegen ein drittes Reinigungselement austauschbar ist.
[0012] Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass
a. wenigstens ein erstes Befestigungsmittel vorhanden ist, mittels dem der Befestigungsabschnitt des ersten Reinigungselements relativ zu dem Trägerelement fixiert ist, und/oder dass wenigstens ein zweites Befestigungsmittel vorhanden ist, mittels dem der Befestigungsabschnitt des zweiten Reinigungselements relativ zu dem Trägerelement fixiert ist, und/oder dass
b. wenigstens ein erstes Befestigungsmittel vorhanden ist, mittels dem der Befestigungsabschnitt des ersten Reinigungselements relativ zu dem Trägerelement fixiert ist, und/oder dass wenigstens ein zweites Befestigungsmittel vorhanden ist, mittels dem der Befestigungsabschnitt des zweiten Reinigungselements relativ zu dem Trägerelement fixiert ist, wobei das erste Befestigungsmittel zerstörungsfrei und/oder werkzeugfrei lösbar ist und/oder dass das zweite Befestigungsmittel zerstörungsfrei und/oder werkzeugfrei lösbar ist, und/oder dass
c. der Befestigungsabschnitt des ersten Reinigungselements wenigstens einen Durchbruch aufweist, der mit Durchbrüchen durch die die Nut begrenzenden Wandungen fluchtet und durch den ein Fixierbolzen, der einen Kopf aufweist, des ersten Befestigungsmittels verläuft und/oder dass
d. der Befestigungsabschnitt des ersten Reinigungselements wenigstens einen Durchbruch aufweist, der mit Durchbrüchen durch die die Nut begrenzenden Wandungen fluchtet und durch den ein Fixierbolzen, der einen Kopf aufweist, des ersten Befestigungsmittels verläuft, wobei der Fixierbolzen mit einem Sicherungselement gegen ein ungewolltes Herausziehen gesichert ist, und/oder dass
e. der Befestigungsabschnitt des zweiten Reinigungselements wenigstens einen Durchbruch aufweist, der mit Durchbrüchen durch die die andere Nut begrenzenden Wandungen fluchtet und durch den ein Fixierbolzen, der einen Kopf aufweist, des zweiten Befestigungsmittels verläuft, und/oder dass
f. der Befestigungsabschnitt des zweiten Reinigungselements wenigstens einen Durchbruch aufweist, der mit Durchbrüchen durch die die andere Nut begrenzenden Wandungen fluchtet und durch den ein Fixierbolzen, der einen Kopf aufweist, des zweiten Befestigungsmittels verläuft, wobei der Fixierbolzen mit einem Sicherungselement gegen ein ungewolltes Herausziehen gesichert ist.
[0013] Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass
a. das Trägerelement als Stranggussteil hergestellt ist oder ein Stranggussteil aufweist, oder dass
b. das Trägerelement als Spritzgussteil, insbesondere als Kunststoff-Spritzgussteil, hergestellt ist oder ein Spritzgussteil, insbesondere als Kunststoff-Spritzgussteil, aufweist.
[0014] Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsabschnitte der Reinigungselemente gleich ausgebildet sind oder dass die Befestigungsabschnitte der Reinigungselemente die gleiche Form und Größe aufweisen.
[0015] Bodenreinigungsset, das ein Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14 und wenigstens ein drittes, insbesondere von dem ersten Reinigungselement und/oder dem zweiten Reinigungselement verschiedenartiges, Reinigungselement aufweist, das einen in die Nut oder die andere Nut einsteckbaren Befestigungsabschnitt aufweist und das im Austausch, insbesondere werkzeugfrei und/oder zerstörungsfrei, an dem Trägerelement fixierbar ist.
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同族专利:
公开号 | 公开日
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
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2020-07-24| STAA| Information on the status of an ep patent application or granted ep patent|Free format text: STATUS: THE APPLICATION HAS BEEN PUBLISHED |
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